Bonn: Bundesnetzagentur legt Gutachten zur Höhe der Regelleistung im Stromnetz vor

 

Kurth: "Beachtliche Einsparpotentiale zu Gunsten des Verbrauchers"

(Bonner Wirtschaftsblog) – Bonn – Die Bundesnetzagentur hat jetzt ein Gutachten zur Höhe der Regelleistung im Stromnetz der vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) veröffentlicht. Regelleistung ist die Kraftwerkskapazität, die vorgehalten wird, um kurzfristige Leistungsungleichgewichte in den Stromnetzen auszugleichen; die zum Ausgleich tatsächlich benötigte Strommenge ist die Regelenergie.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Regelleistung bei gleicher Systemsicherheit insgesamt um über 400 MW reduziert werden kann, auch wenn sie wie bisher in jeder der vier Regelzonen individuell vorgehalten wird. Entsprechend ergibt sich bei den Kosten ein jährliches Einsparpotential für den Einsatz von Regelenergie in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags. Zudem kann die nicht mehr benötigte Regelleistung, die der Leistung eines mittleren Kraftwerks entspricht, dem freien Stromhandel zur Verfügung gestellt werden.

"Bereits heute können bei der Regelenergie – unabhängig von der gegenwärtigen Diskussion um eine vertiefte Zusammenarbeit der ÜNB in diesem Bereich – beachtliche Einsparpotentiale zu Gunsten des Verbrauchers gehoben werden", begrüßte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, das Ergebnis des Gutachtens.

Neben der Überprüfung und Plausibilisierung der Regelleistung, die gegenwärtig jeder ÜNB eigenverantwortlich festlegt, sollte das Gutachten auch die Höhe der Regelleistung bestimmen, die bei einer einheitlichen deutschlandweiten Ausregelung vorzuhalten ist. Der Gutachter kommt hier zu dem Ergebnis, dass – ohne Einschränkungen bei der Systemsicherheit – die positive Regelleistung zum Ausgleich einer möglichen Unterspeisung um weitere rd. 400 MW reduziert werden könnte. Bei der negativen Regelleistung, also für den Fall einer Überspeisung, sind es rd. 1.000 MW.

"Die Untersuchungen bestätigen, dass es möglich ist, den Aufwand und die Kosten für Regelenergie weiter erheblich zu verringern. Im Rahmen eines derzeit laufenden Festlegungsverfahrens werden wir jetzt die beiden zur Diskussion stehenden Modelle – zentrale, bundesweite Ausregelung bzw. verstärkte Zusammenarbeit der ÜNB – analysieren und bewerten. Zentrale Punkte hierbei sind die technische Machbarkeit, der wirtschaftliche Nutzen, der Aufwand der Einführung und die Auswirkungen auf die Systemsicherheit", erläuterte der Präsident die weitere Vorgehensweise.

Das Gutachten zur Höhe der Regelleistung ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur im Bereich der Beschlusskammer 6 veröffentlicht.

Als Download finden Sie die Pressemitteilung hier:

HAUSANSCHRIFT
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

TEL +49 (0) 228 14-9921
FAX +49 (0) 228 14-8975

mailto:pressestelle@bnetza.de
www.bundesnetzagentur.de

pixelstats trackingpixel
 

19.01.2009 | 11:32 | Autor: Bundesnetzagentur | Empfehlungen: 5 | 5 mal gelesen

Kommentare

Noch nicht kommentiert.

Einen Kommentar schreiben