Bonn: Land soll Belastungen der Kommunen aus KiFöG ausgleichen

 

Stadt Bonn und 19 andere Kommunen legen Verfassungsbeschwerde ein

(Bonner Presseblog) Bonn: Das Land soll die Mehrbelastungen der Kommunen ausgleichen, die durch das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) entstehen. Um dies zu erreichen hat die Stadt Bonn zusammen mit 19 weiteren Kommunen jetzt Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht Münster eingereicht.
Durch die Bestimmungen des KiFöG zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren entstehen den Kommunen erhebliche Belastungen. “In Bonn liegt die Nettomehrbelastung in 2009 bei 1,4 Mio Euro. Dieser Betrag erhöht sich in den Folgejahren jährlich um durchschnittlich 800.000 Euro”, so Angelika Maria Wahrheit, Familiendezernentin der Stadt Bonn.

“Die Städte, Kreise und Gemeinden unterstützen die Ausbauziele von Bund und Land für die Kinderbetreuung. Die nach Abzug der Bundesmittel entstehenden Kosten müssen jedoch nach Auffassung der Kommunen und ihrer Spitzenverbände Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW durch das Land Nordrhein-Westfalen ausgeglichen werden”, so die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen in einer Presseerklärung von heute, die unter www.staedtetag-nrw.de zu finden ist.

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11.11.2009 | 17:34 | Autor: bonn | Empfehlungen: 41 | 68 mal gelesen

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