Bonn: WCCB/RPA –GAU: ist der Rechtsstaat am Ende?
(Bonner Presseblog) Bonn: Kann das Monster – Skandalprojekt WCCB überhaupt fertig gestellt werden, wenn eine strafrechtlich belastete Verwaltung Aufklärung, Ratskontrolle und den Ausweg aus dem Dilemma behindert?
Wer bisher glaubte, Rat und direkt gewählter Bürgermeister einer Kommune seien funktional aufeinander bezogen, der wird in Bonn eines Besseren belehrt.
Mit den Tagesordnungspunkten, Anträgen und Stellungnahmen zur Ratssondersitzung für den 12. Juli 2010 (www2.bonn.de) über das auf Grund gelaufene World Conference Center Bonn (WCCB) scheint auch die wechselseitige „Organtreue“ zwischen Rat und Verwaltung unterzugehen.
Heute weiß man: das WCCB auch für die UN gedacht, war von Anfang an eine Art Missgeburt, die den Bürgern noch im März 2009 (www.general-anzeiger-bonn.de) als unproblematisches Vorzeigeprojekt des Strukturwandels verkauft worden war. Chefverkäuferin des Konferenzzentrums mit Beteiligung südkoreanischer Projektentwickler ohne Invest war Ex – Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (SPD) und ihre Verwaltung. Hinter beiden ist der Staatsanwalt her: Untreue in besonders schwerem Fall. www.sueddeutsche.de
Anfang 2009 zeigte sich, dass das Vorhaben nicht am Rhein, sondern zwischen Schilda und Palermo angesiedelt war Am Rat vorbei, so ist jetzt dem Sonderbericht des kommunalen Rechnungsprüfungsamtes (RPA) zum WCCB zu entnehmen, wurde ein Projekt vom Stapel gelassen, das nun seine schädliche Ladung preisgibt.
Die nächsten 40 Jahre, so das inzwischen mehrfach nachgerüstete Eingeständnis der Verwaltung, werden die Bonner jährlich mit 13,8 Millionen Tilgungskosten und Zinsen für eine Bürgschaft belastet, die es nach Frau Dieckmann überhaupt nicht gibt. Das war ihre Aussage vor laufender WDR Kamera in den letzten Tagen ihrer Amtszeit (www.wdr.de). Zusätzlich benötigt das WCCB für den laufenden Betrieb jährlich 3.1 Millionen Euro.
Weil der Wert der unvollendeten Ertragsimmobilie völlig ungeklärt ist, könnte die jährliche Belastung leicht auf insgesamt 20 Mio. Euro anwachsen, was den Kämmerer der Stadt zur gebetsmühlenartigen Äußerung treibt: „Wenn die Schuldenentwicklung so weitergeht wie bisher, dann ist das Vermögen der Stadt Bonn nach 20 Jahren aufgezehrt” (www.general-anzeiger-bonn.de).
Diese düsteren Aussichten bergen viel Sprengstoff. Der droht nun im Rat zu detonieren. Rat und Verwaltung als kommunale Organe müssen jeweils dem anderen ermöglichen, seine Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können. Die für dieses Zusammenwirken notwendigen Regeln sind in der Gemeindeordnung niedergelegt. Genau die lässt aber der Bonner OB Jürgen Nimptsch (SPD) unter Hinweis auf § 55 Gemeindeordnung NRW äußerst restriktiv auslegen:
„Dem Rat steht nicht das Recht zu, von den städtischen Beamten und Tarifbeschäftigten eine Erläuterung ihres Verhaltens in Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben zu verlangen.“
Die überaus teure Rechtsberatung des OB – inzwischen sollen über 3 Mio. Euro an Beraterkosten aufgelaufen sein – erklärt:
„Dies folge aus § 55 GO NRW, der die Kontrollrechte des Rates abschließend regelt. Danach sei allein der Bürgermeister dazu verpflichtet, dem Rat oder einzelnen Ratsmitgliedern Auskünfte über Angelegenheiten der Verwaltung zu erteilen.“.
Das dürfte weder dem Sinne nach noch faktisch Bestand haben, zumal der OB und seine Berater die Fortschreibung der bürgernahen Verwaltung übersehen, wie sie in der Reform der Gemeindeordnung niedergelegt ist:
„Ein weiterer Kernpunkt ist die Stärkung des ehrenamtlichen Elementes der Kommunalverwaltung im Hinblick auf die Rechte der einzelnen Ratsmitglieder und ihrer Fraktionen. Diesem Ziel dienen
• das Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht jedes Ratsmitgliedes (§ 55 Abs. 1, 3 GO NRW),
• das Akteneinsichtsrecht auf Antrag einer Fraktion (§ 55 Abs. 4 GO NRW)
Weder definiert der § 55 GO NRW das „Alleinvertretungsrecht“ des Bürgermeisters zur Auskunft, noch geht diese Interpretation mit der jahrzehntelangen Praxis konform, dass Verwaltungsmitarbeiter in Fachausschüssen in Abwesenheit des OB zu Sachthemen Stellung nehmen dürfen, sollen und müssen.
Ein Blick in Wikipedia bestätigt das:
„Der Begriff der (Ober-)Bürgermeister ist auch meist, analog zum Landrat, die Behördenbezeichung für die Gemeinde-/ Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt. So nennt sich die Stadtverwaltung Düsseldorf beispielsweise „Stadt Düsseldorf – Der Oberbürgermeister“ (wikipedia.org).
Der § 55 GO NRW beschreibt nicht was Ratsmitglieder nicht dürfen, sondern was ihre Aufgabe ist: die Kontrolle der Verwaltung durch den Rat. Das manifestiert sich plastisch in der vierseitigen Minimalversion des RPA Prüfberichts:
„Mit Beschluss des Rates vom 07.05.2009 (DS-Nr. 0911117EB4) wurde das Rechnungsprüfungsamt beauftragt, „anhand der Akten, die der Stadt in Bezug auf das WCCB zur Verfügung stehen, zu überprüfen:
- ob die Kostensteigerungen von insgesamt über 60 Millionen Euro seitens der UNCC bzw. seines Generalübernehmers ausreichend plausibilisiert und zeitnah im Detail nachgewiesen wurden,
- ob die Stadt, vertreten durch das SGB, ein geeignetes und effektives Controlling durchgeführt und damit die Interessen der Stadt gewahrt hat.
Das Rechnungsprüfungsamt kommt abschließend zu dem Ergebnis, dass beide Fragen des Rates mit Nein beantwortet werden müssen.“
Dieses für die Verwaltung katastrophale Endergebnis im wieder aufgetauchten kastrierten WCCB – Bericht, ist besonders makaber für den ehemaligen Leiter des städtischen Gebäudemanagements, Friedhelm Naujoks (SPD). Der war in Personalunion „Controller“ für den städtischen Kreditgeber, die SPK KölnBonn und gleichzeitig als Betriebsleiter des Städtischen Gebäudemanagement (SGB) für die Interessenwahrung der Stadt Bonn zuständig.
Unter Berufung auf die Unschuldsvermutung hatte der OB dem Parteigenossen weder gekündigt, noch ihn suspendiert, sondern bei vollem Gehalt (175.000 Euro p.a.) mit „Sonderaufgaben“ betraut. Basis seiner Einschätzung, wieder ein externer Rechtsberater, diesmal für Arbeitsrecht.
Unschuldsvermutung und Inaktivität des OB beziehen sich aber auf den Straftatbestand des Betrugs in besonders schwerem Fall.
Naujoks soll mit seinem WCCB – Team ca. 35,7 Mio. Euro an NRW Landesmitteln durch gefälschte Bewilligungsbescheide erschlichen haben, die laut Oberstaatsanwalt Fred Apostel nicht das Papier wert seien, auf dem sie geschrieben wurden.
Fazit: Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch und seine „Prätorianergarde“ (www.rundschau-online.de) aus Rechtsberatern verweigern nicht nur der Öffentlichkeit den Zugriff auf den kommunalen RPA Tatsachenbericht, sondern scheinen den Sinn des Zusammenspiels aus Rat und Verwaltung neu definieren zu wollen, ein vermutlich einzigartiger Vorgang in der BRD.
Nach einschlägiger Ansicht sind die Entscheidungen des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Mai 2006 (Az.: 4 BV 05.756) und des BGH vom 10. Februar 2005 (Az.: III ZR 294/04) auch von Bedeutung hinsichtlich der Auskunftspflichten nach der Gemeindeordnung NRW und dem IFG.
Was in diesem Fall für die Presse gilt:
„Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen“, dürfte auch für normalsterbliche Ratsmitglieder gelten (www.presserecht.de).
Das Bestreben des OB seine eigenen Mitarbeiter vor der Wahrheitsfindung und Strafverfolgung zu schützen nimmt bizarre Formen an: eine mögliche Veröffentlichung „nach Recht und Gesetzt“ so Nimptsch müsse geprüft werden auf der Basis von: „Verfassungsrecht, Medienverfassungsrecht sowie Presse- und Äußerungsrecht, Persönlichkeitsrecht, Unternehmenspersönlichkeitsrecht, Kommunalverfassungsrecht, Strafrecht, und Datenschutzrecht. Für das inhaltliche Verständnis des Berichtes sind auch Spezialkenntnisse auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts, Wirtschaftsstrafrechts und des Vertragsrechts erforderlich“ so die Ankündigung zur Ausschreibung einer Rechtsberatung auf der Homepage der Stadt Bonn (www.bonn.de).
Das Informationsfreiheitsgesetz lässt sich aber nicht durch Strategien ausbremsen, die nur einem Ziel dienen: vermeintliche Straftäter (Unschuldsvermutung) deren dienstliche Verfehlungen offenkundig sind, sollen mit Steuergeldern vor dem disziplinarrechtlichen Vollzug und der Kontrolle durch den Rat geschützt werden.
Zum laufenden Interessenbekundungsverfahren der Stadt Bonn für Rechtsanwaltskanzleien, die sich solche Dienstleistungen zutrauen ist die Stellungnahme des Landebeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) eindeutig: „bei diesem Verfahren kommt für den Bürger hinten nichts raus“ (bonner-presseblog.de).
Das ist ganz sicher, zumal der Eingeweihte erkennt, dass es ein sog. „Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ offenbar überhaupt nicht existiert (www.jurablogs.com).
Was hier gespielt wird, ist die gleiche rechtsstaatliche Tragikomödie, die den Bonner Generalanzeiger bereits im September 2006 zu folgender Überschrift veranlasste: „Der seltsame Umgang der Stadt Bonn mit der Wahrheit“. (www.general-anzeiger-bonn.de)
Es war klar, wer mit „Stadt Bonn“ gemeint war: die Verwaltung.
Damals hatte „Gebäudemanager“ Naujoks den Rat falsch informiert, und wurde von der Lokalpresse „überführt“ inzwischen ist noch mehr aufgeflogen: Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung, vorsätzliche Baugefährdung mit Falschinformation des Staatsanwalts, mehrfache Falschaussagen vor Ausschüssen und Bezirksvertretungen (bonner-presseblog.de).
Und nun: Verweigerung von Informationen nach vollbrachter Schlechtleistung.
Ein Gutachten der Anwaltskanzlei Michels & Lederer aus Essen (www.forum-linke-kommunalpolitik-bw.de) kommt 2008 zu dem Schluss, „dass die Auskunftspflichten, die das Landespressegesetz und das Informationsfreiheitsgesetz NRW den öffentlichen Stellen auferlegen, auch und gerade im Verhältnis zu Ratsherren gilt, ergibt sich schon daraus, dass dem Rat die Kontrolle der Verwaltung übertragen ist (§ 55 GO NRW). Diese können also in Erfüllung ihrer Aufgabe die Auskünfte erst recht verlangen, die auch ansonsten die Öffentlichkeit nach den vorgenannten Gesetzen verlangen kann“.
Damit ist der Bonner Oberbürgermeister und ein Teil seiner Noch – Mitarbeiter in der Zwickmühle: sie sind auskunftspflichtig, können aber aus Strafverfolgungsgründen die Aussage verweigern. Verweigerung bedeutet aber Behinderung von Aufklärung und der Suche nach einem Ausweg aus dem Millionendilemma.
Faktisch belastete Personen als ständiger Unruheherd in einer kopflosen Verwaltung bringen u.U. den Sessel des OB ins Wanken. Selbst ein Dauervertagen hilft nicht weiter (bonner-presseblog.de).
Mitarbeiter die im Verdacht stehen, sich selbst während ihrer dienstlichen Tätigkeit bei laufendem Ermittlungsverfahren zu schützen und sich aus Eigennutz der Kontrolle des Rates entziehen, müssten logischerweise umgehend vom Dienst suspendiert werden.
Am Ende wird deutlich woher die babylonische Rechtsverwirrung kommt. Der Gesetzgeber hat nicht vorhergesehen, mit welcher Selbstherrlichkeit, mit wie viel Dilettantismus und mangelndem Unrechtbewusstsein eine Verwaltung in der Lage ist ein wichtiges kommunales Strukturprojekt an die Wand zu fahren, an dem der Bonner Steuerzahler etliche Jahrzehnte zu knabbern haben wird (bonner-presseblog.de).
13.07.2010 | 10:55 | Autor: Riemann | Empfehlungen: 208 | 3373 mal gelesen


















Kommentare
Hier werden doch wieder nur schlechte Nachrichten produziert!
Jürgen mach nur so weiter:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10490&detailid=752959
unskannkeiner am 13. Juli 2010 @ 11:38
Während Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch noch immer auf die Antwort des Verlegers Neusser zum Streitgespräch über Journalismus wartet, bedient ihn der GA mit einer schallenden Ohrfeige.
Interessant wäre es herauszufinden, wie viel Kosten das Rumgehampel des OB, seinerVerwaltung und der externen Berater den Steuerzahler gekostet hat.
Oskar Wildemann am 13. Juli 2010 @ 12:52
Bin gespannt wie lange sich OB Nimptsch noch im Amt hält.
Oder,warum schützt er wohl seine Vorgängerin ?
BonnerLinker am 13. Juli 2010 @ 22:44
Es ist nicht zu glauben, warum der OB immer noch seine Vorgängerin deckt, Naujocks weiter gut bezahlt, Fehlverhalten beschwichtigt und tatsächlich der Meinung ist, ein Baustopp zu Zeiten des Rohbaus wäre für Bonn noch schlimmer gewesen. ..
Schon der Spatenstich hätte nicht erfolgen dürfen!
Petra Boos am 16. Juli 2010 @ 09:42
Vieleicht sollte man dem Herrn OB mal beibringen was Demokratie eigentlich bedeutet. Das traurige aber ist doch, dass sich ein ganzer Stadtrat über ein ganzes Jahrzent von einer gestörten und selbstherrlichen Oberbürgermeisterin und auch noch von deren Nachfolger für blöd verkaufen lassen. Das ist ja wohl der Hammer. Das diese Leute noch frei rumlaufen, dass ist der Oberhammer. Gute Nach Deutschland und nimm deine Demokratie gleich mit.
manoman am 17. Juli 2010 @ 21:52
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