Stellungnahme zum Urteil des Arbeitsgerichts zur Kündigung des Friedhelm Naujoks
(Bonner Presseblog) Nach dem Urteil des Arbeitsgerichts Bonn, das die Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Stadt mit dem ehemaligen SGB-Chef Friedhelm Naujoks zurückgewiesen hat:
BBB erwartet, dass die Stadt Berufung einlegt und jetzt Schadensersatz von Friedhelm Naujoks einklagt
Die BBB-Fraktion erwartet nach den Worten von Fraktionsvorsitzendem Bernhard Wimmer, dass OB Jürgen Nimptsch schon zur Fristwahrung Berufung gegen das Urteil des Bonner Arbeitsgerichtes einlegt. Das weitere Vorgehen könne jetzt in der Ferienzeit nicht per Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters festgelegt werden. Dies müsse der nächsten Sitzung des Stadtrats am 04.09.2012 vorbehalten bleiben. Im Übrigen hatte der Rat in seiner letzten Sitzung am 28.06.2012 bereits beschlossen: „Falls ein Beschluss des Rates über die Durchführung der Berufung nicht fristgerecht eingeholt werden kann, wird die Verwaltung beauftragt, fristwahrend Berufung einzulegen.“ Dabei muss es bleiben.
Das Bonner Arbeitsgericht hatte in seinem Urteil festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Stadt mit Herrn Naujoks durch die Kündigungen nicht aufgelöst worden sei und die Stadt verur-teilt, Herrn Naujoks weiter zu den bisherigen Bedingungen zu beschäftigen. „Das kann keine Lösung sein, denn die Aufgaben, die OB Jürgen Nimptsch Herrn Naujoks vor der Kündigung zugewiesen hatte, nämlich die Sanierung der Deponie Bornheim-Hersel und die ingenieurmäßige Beratung und Begleitung von Projekten im Rahmen der Städtepartnerschaften, rechtfertigen kein Jahresgehalt von 175.000 EUR“, erklärt dazu Bernhard Wimmer.
Der BBB fordert Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch nachdrücklich auf, von Herrn Naujoks jetzt den Ersatz aller Schäden einzufordern, die er seinem Arbeitgeber Stadt Bonn gegenüber verursacht hat. Wer drei nicht zugelassene Anlagen zur Legionellenbekämpfung beschafft, die anschließend wegen erwiesener Untauglichkeit stillgelegt werden müssen, handelt verantwor-tungslos und muss zum Schadensersatz herangezogen werden.
Gleiches gilt für das mangelhafte Controlling des Baufortschritts beim Kongresszentrum WCCB und für die wahrheitswidrige Bestätigung der Landesregierung gegenüber, das Bauvorhaben habe sich zum Zeitpunkt der Bestätigung kostenmäßig im Lot befunden. Diese Erklärung hatte zur Auszahlung des Landeszuschusses in Höhe von 35,79 Mio. EUR geführt. Heute kann kein Mensch sagen, in welcher Höhe dieser Zuschuss tatsächlich in die Baumaßnahme geflossen ist.
Die Ausführungen des Arbeitsgerichtes, dass die Kündigungsgründe gegen Herrn Naujoks trotz der Installation der drei völlig untauglichen Anlagen zur Legionellen-Bekämpfung schon aus Zeitgründen verwirkt seien, ist für den BBB eine schallende Ohrfeige für die damalige SPD-Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann. Statt konkreten Hinweisen, dass hier Geld verschwen-det wurde, objektiv nachzugehen, wurde alles heruntergespielt und glattgebügelt. Erst der Stadtrat hat auf eigenes Betreiben einen Bericht des Rechnungsprüfungsamtes angefordert. Hier zeigt sich ebenso wie später, als nach der Einleitung der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Herrn Naujoks im Zusammenhang mit dem WCCB-Skandal nichts unternommen wurde, wie verhängnisvoll es war, dass die beiden SPD-Oberbürgermeister immer wieder ihre schüt-zende Hand über ihren Genossen Naujoks gehalten haben. Wimmer: „Herr Naujoks wurde da-durch begünstigt, die Stadt Bonn nachweislich geschädigt.“
17.07.2012 | 17:55 | Autor: BBB Freie Waehler |

















Kommentare
Das dicke Ende naht: der verantwortungslose Herr Naujoks wurde nicht nur von der verantwortungsvollen Frau Dieckmann und dem Verwalter ihrer kommunalen Erblast, Jürgen Nimptsch geschützt, sondern auch von den eigenen Leuten. Stichwort:Strafvereitelung im Amt:
http://bonner-presseblog.de/2012/07/17/legionellenskandal-fehlende-unterlagen-im-rpa-bericht-tauschungsmanover-der-verwaltung/
Menschlich verständlich…wer mit Naujoks Sauereien begeht, oder es zuließ, dass er sie begehen durfte, der schützt ihn jetzt natürlich!
Linkomat am 18. Juli 2012 @ 06:51
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