Die Legionellenfalle (1): RPA Bericht getürkt, Strafvereitelung – Naujoks ein Betrüger?
(Bonner Presseblog) Das hätte nicht passieren dürfen! Wer den „geheimen“ RPA-Bericht vom Oktober 2011 durchsieht, stößt auf fehlende Seiten. Eine davon ist die Seite 2 in der Anlage 6.
Es ist das Protokoll einer Sitzung in Berlin vom Dezember 2005 mit dem DVGW Bonn + Dresden, der FIGAWA Köln (beides also eine Art Lobby) und diversen Firmen, welche die Trinkwasserelektrolyse trotz aller Unsicherheiten weiter für ein akzeptables Verfahren hielten (und z.T. bis heute noch halten).
Andere Firmen haben das elektrochemische Verfahren der „Anodischen Oxidation“ (Rohrzellenelektrolyse, oder Inline-Elektrolyse) längst aufgegeben.
Es gab zu viele Kurzschlüsse, je nach Wasserbeschaffenheit, Totalverkalkungen und reichlich gesundheitsschädliche Desinfektionsnebenprodukte. Es soll auch Fälle gegeben haben, wo die Anlagen, “Derivate” des Hofmannschen Elektrolyseapparates, so viel Knallgas erzeugten, dass der Hausmeister in Deckung gehen musste.
Eine der Firmen, die bis heute in einer künstlich geschaffenen “Grauzone” diese Anlagen verkauft, ist die Fa. eco-tron (früher eco-wasser) des Hans Jürgen Dörfer bei Celle. Weil sie nicht zugelassen sind, wird der gutgläubige „Anwender“ (Eigentümergemeinschaft, Hausbesitzer, Verwalter), also der „sonstigen Betreiber einer Wasserversorgungsanlage“ zu einem möglichen Straftäter!
Der Geschäftsführer von eco-wasser taucht nicht nur als Sitzungsteilnehmer dieses illustren Gremiums auf, sondern hat auch am 23.03.2006 um 10:07 diese drei Seiten an das SGB gefaxt, vermutlich als Unterstützung für den in die Bredouille geratenen SGB-Betriebsleiter
Die “Inline-Elektrolyse” Anlagen in Bonn waren Mitte Februar 2006 “offline” gegangen. Die üppige Menge an kanzerogenem Trihalogenmethan in der GS II in Bad Godesberg war der Anlass.
Das SGB Team mit Friedhelm Naujoks (Betriebsleiter), Bruno Lossau (Schadstoffbeauftragter) und Thomas Frenzel (Abteilungsleiter) verschwiegen das zunächst und schoben die harmloseren Werte vor, die im Konrad-Adenauer-Gymnasium gemessen worden waren: nicht das Dreizehnfache der zulässigen “Kontamination” (0,66 mg/l) wurde am 22.02.2006 dem Umweltausschuss mitgeteilt, sondern nur 0,16 mg/l.
Die kontinuierliche Desinformation der Politiker mit dem angeblich diskontinuierlichen Betrieb der Anlage (auch hier wurde lt. RPA-Bericht falsch gespielt!) beginnt also schon mit dem Einbau der “Pilotanlage” des SGB-Verwaltungsmannes, die er für eine Fremdfirma “testet”. Deren Geschäftsführer kennt er natürlich nicht, obwohl er mit ihm im Dezember 2002 in Bielefeld den großflächigen “Kampf gegen das Bakterium” aufgenommen hatte, illegal versteht sich (die Anlagen sollen inzwischen abgeschaltet sein).
Auch die Bonner Öffentlichkeit wurde, wie so oft, mit Hilfe des Presseamtes dreist belogen. Am 06.01.2006 wird der Erfolg der “Legionellenprophylaxe” gefeiert. Die “Investition habe sich gelohnt” liest man im GA. Laut RPA-Bericht (Seite 12 ff) hatte es aber überhaupt keine Legionellenkontamination gegeben, gegen die sich der völlig überteuerte und illegale Kampf gelohnt hätte!
Dafür hatte SGB-Abteilungsleiter Thomas Frenzel am 16.11.2005 seinem Chef pflichtschuldigst gemeldet, dass “…das Gerät zur anodischen Oxidation…wie vereinbart für die nächsten 4 Wochen abgeschaltet wird…um festzustellen ob es Veränderungen der Beprobungsergebnisse gibt…” und …” Es wurde die Vermutung geäußert dass die Oxidationsanlage Gase produziert…”
Der technisch ausgebildete Herr Frenzel (angeblich HLS-Ingenieur) und auch Maschinenbauingenieur Naujoks hatten also trotz Wikipedia (s.o) und einschlägiger Fachartikel im Internet offenbar vorsätzlich etwas übersehen. Der “Erfinderdrang ” zur Unterstützung der Fa. eco-wasser war wichtiger als die Gesundheit der Schüler und Lehrer!
Die Protokollseite 2 taucht nun anonym als „Postwurfsendung“ auf. Doch wer war der Absender?
War es der Protokollant Dr. Diederich, der vielleicht nicht in die Naujoks-Aktionen hineingezogen werden möchte? War es der städtische Mitarbeiter, der Friedhelm Naujoks lt. Anlagen Nr. 21, 22 und 23 des RPA telefonisch angeschwärzt hatte? Er reklamierte überteuerte Anlagen, Vergabeverstöße und mögliche Vorteilsannahme bei der Einführung eines Verfahrens, das lt. SGB „in anderen Kommunen nachweisbare Erfolge erzielt” habe. War damit Bielefeld gemeint?
Auch auf die Existenz von nicht zertifizierten Anlagen muss der Anonymus hingewiesen haben (Anlage 21, Seite 3). Das RPA gab sich mit der Antwort des DVGW zufrieden: “…”derzeit sei keine zertifizierte Anlage zur Anodischen Oxidation auf dem Markt”.
Völlig richtig, aber nachweislich jede Menge nicht zertifizierte! Herr Dörfer von eco-wasser hatte im Telefonat (s. o. Link Nr. 5 zum USB-Stick) behauptet, die Anlage sei zertifiziert. Man warte “händeringend” auf die Zulassung durch den DVGW. Auch Naujoks argumentierte stets so. Zuletzt anlässlich seiner Klage gegen die Kündigung. Nur, der DVGW lässt gar nichts zu!
Der ist DVGW ist für das technische Regelwerk zuständig und ist im Rahmen der Anhörung nach § 11 TrinkwV 2001 relativ weit „hinten“ nach den Ministerien, den Bundesbehörden, den Bundesämtern und den Ländern hinter der Trinkwasserkommission des BMG beim UBA unter „Fachkreise“ positioniert: „Die Verordnung fordert explizit eine breite Beteiligung …“
(siehe „Liste“, 16. Änderung, Stand Nov. 2011)
Wieso Friedhelm Naujoks und sein Zuarbeiter Thomas Frenzel glauben konnten die Ministerien und die Länder würden ein kommunales Pseudo-Forschungsvorhaben unterstützen ist völlig schleierhaft.
Eine andere Version ist viel wahrscheinlicher: hier sollte, wie bei der Auladecke – der Modus Operandi lässt grüßen – neben allerlei anderer Merkwürdigkeiten (siehe SGB-Antrag und UBA-Ablehnung) illegaler Verwaltungsschott nachträglich sanktioniert werden. Zumindest der „legale Schein“ sollte gewahrt werden, deshalb auch die Einbeziehung des Stadtdirektors Dr. Volker Kregel.
Wie man seit der „Offenlage“ der WCCB-Maschinerie weiß, läuft alles besser, wenn man als Schmiermaxe einen CDU Mann (notfalls auch eine Eva) ins Rennen schicken kann.
Last not least ist dieser Verwaltungsvorgang „der anderen Art“ nicht glaubwürdig, denn seit 2003 durften die Dienstherrin Dieckmann, oder die kompetente Leiterin des Rechtsamts schimmerlos sein bezüglich der kanzerogenen THM Bildung und der Unrechtmäßigkeit der Inbetriebnahme, nicht aber das Team Naujoks mit ihren gesundheitsschädlichen Desinfektionsnebenprodukten. Naujoks und Co. wussten außerdem genau, dass sie am Bonner Prof. und “Hygienepapst” Dr. Exner scheitern würden.
Der Beweis lag bereits vor: Prof. Dr. Exner hatte vor dem SGB-Antrag (25.10.2006) in seiner (negativen) gutachterlichen Stellungnahme zum “eco-clean” System am 12.07.2006 darauf hingewiesen, “dass bei Einsatz des (eco-clean) Verfahrens die Kriterien des § 24 der Trinkwasserverordnung (Straftat) erfüllt werden”.
Unter fachlicher und juristischer Würdigung des Artikels in der NWZ von Dez. 2002, war Friedhelm Naujoks also bereits in Bielefeld als „Giftmischer“ und Firmenrepräsentant tätig.
Und hatte der Bielefelder Werkleiter Naujoks nicht stolz im NWZ Artikel “Kampf dem Bakterium” schreiben lassen, “der Gebrauchsmusterschutz (für seine “Erfindung”) sei abgelaufen”, deshalb könnten auch andere Firmen …
Der Patentantrag (Naujoks mit W. Gerhardt) war abgewiesen worden und der Gebrauchsmusterschutz war ausgelaufen, weil die Gebühren nicht bezahlt worden waren, fand Oberstaatsanwalt van der Linden heraus.
Ist die sibyllinische Antwort des DVGW ein Anzeichen für mehr? Kennt man dort tatsächlich nicht das brisante “Berliner Protokoll”, wie die Bonner DVGW Sachbearbeiterin telefonisch mitteilte? Droht die Affäre Naujoks zu einem bundesweiten Skandal zu werden, Überschrift: “Legionellen-Mafia” mit unbeherrschbarer Inline-Elektrolyse-Technik kurz vor der Zulassung?
Nicht ganz unwahrscheinlich, denn immerhin ist Herr Dörfer mit seiner Firma eco-tron (eco-wasser) einer der Förderer dieses Projektes der TZW , die im Unterauftrag für den DVGW in Zusammenarbeit mit dem UBA tätig war. Auf dieses mit Firmen- und Steuergeldern finanzierte Forschungsprojekt wiesen Friedhelm Naujoks und auch sein Adlatus Thomas Frenzel immer wieder hin. Schriftlich und mündlich, wie z.B. vor dem Bürgerauschuss im April 2010, der schlussendlich nach deutlicher Verschleppungs- und Verzögerungstaktik des SGB die Untersuchung des Rechnungsprüfungsamtes ins Rollen brachte.
Belegt ist außerdem durch den RPA-Bericht, dass der kommunale Eigenbetrieb des Friedhelm Naujoks das sündhaft teure eco-clean Plastikrohr mit zwei Elektroden bereits dem Rektor Leger des Konrad-Adenauer – Gymnasiums vor dem Vergabeverfahren ankündigte!
Verknüpft man den Inhalt dieses Blogbeitrages mit dem Artikel in der NWZ („Kampf dem Bakterium“) und der Stellungnahme des SGB im Schulausschuss vom 08.09.2005 dann darf man schon jetzt vom größten Verwaltungs-GAU reden, den OB Jürgen Nimptsch mit zu verantworten hat.
Kleiner Nebeneffekt: der unvollständige RPA Bericht wurde von der Staatsanwaltschaft Bonn am 09. 12. 2011 angefordert. Der ermittelnde OStA van der Linden übersah die fehlende Seite (und so manches andere). Danach forderte die Arbeitsrichterin Pilartz den RPA-Bericht und evtl. die Unterlagen der Staatsanwaltschaft an und das “Schicksal” nahm seinen Lauf!
Nach kurzer Durchsicht der jetzt vorliegenden – noch unvollständigen Urteilsbegründung – deutet sich das an, was man schon ahnte: es könnte sich um ein monströses Fehlurteil handeln, verursacht durch die Nichthinzuziehung von Sachverständigen und…um Strafvereitelung im Amt.
Auch das war Insidern längst klar: das SGB und benachbarte Ämter tricksen, lügen und betrügen Ausschüsse, andere Ämter und selbst Staatsanwälte. Sogar verstorbene Abteilungsleiter des Bauordnungsamtes müssen ran!
So etwas gibt es in dieser geballten Form in keiner anderen Kommune in der Republik, wetten?
18.07.2012 | 16:22 | Autor: Riemann |


















Kommentare
Warum hat eigentlich niemand Herrn Naujoks oder seinen bevorzugten Lieferanten angezeigt? Die Aussage von Prof. Dr. Exner ist doch eindeutig, bei Inbetriebnahme der Inline-Anlagen = Straftat!
Gerhard M. am 18. Juli 2012 @ 21:30
Der Link zum Urteil des Arbeitsgerichtes funktioniert nicht!
Blondy am 19. Juli 2012 @ 20:52
Der einst so hochgelobte Gebäudemanager ist für einen weiteren Kollateralschaden verantwortlich. Noch immer gibt es kein durchgängiges Konzept für die Legionellenbekämpfung in Bonn. Die wiederkehrenden Meldungen über Schließungen von städtischen Gebäuden sind verräterisch. Andere Kommunen machen das viel besser
D. Kurbjuhn am 20. Juli 2012 @ 06:43
@ Blondy und alle
Das Urteil mit “politischem und komplexem” Hintergrund gegen die Stadt Bonn ist direkt einzusehen unter:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/arbg_bonn/j2012/6_Ca_400_12urteil20120605.html
Hinweis zum Datenschutz: Bei dem am “0.0.0000 geborenen und verheirateten Kläger” handelt es sich nach dem Aktenzeichen um Friedhelm Naujoks, ehemaliger Betriebsleiter des SGB.
Siehe auch: http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/archiv/2012_01_Archiv/13_03_2012/index.php
presseblog am 20. Juli 2012 @ 10:45
Wer ist denn dieser Herr G.? (“ein Mitarbeiter des städtischen Gebäudemanagements”)? Es waren doch nur Herr Frenzel und Herr Dahm mit dem Nauoks-Krempel betraut worden…
Vereinigte Flurfunker am 20. Juli 2012 @ 14:34
Herr G. ist (m.W) Herr Frenzel …
Kenner am 20. Juli 2012 @ 16:11
Das kann nur der Frenzel gewesen sein!
Hausmeister am 22. Juli 2012 @ 08:26
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