Die Menschenwürde ist unantastbar und unteilbar

(Bonner Presseblog) Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die unzureichenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erklärt der Vorsitzende der Linksfraktion im Rat, Dr. Michael Faber:

Die Menschenwürde ist unantastbar und unteilbar – Ohrfeige auch für die Bonner Stadtverwaltung

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beendet offenkundig verfassungswidrige Zustände. Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz wurde eine Menschenwürde zweiter Klasse geschaffen. Das Existenzminimum hiernach lag noch um 40% unter dem des bereits zu niedrigen Hartz-IV-Satz. Die Menschenwürde ist aber  unantastbar und auch unteilbar.

Das Urteil ist nicht nur eine Ohrfeige für CDU, FDP und SPD auf Bundesebene, die sich einer Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes versperren. Vielmehr ist auch die Bonner Stadtverwaltung deutlich zu kritisieren. Die Linksfraktion im Rat hatte das Thema 2011 mit einer Initiative1 aufgegriffen. Hintergrund waren Initiativen der LINKEN und der Grünen im Bundestag zur Abschaffung des Gesetzes. Hiergegen hatten sich aus dem gesellschaftlichen Raum (nur) die kommunalen Spitzenverbände gewandt. Die Linksfraktion im Rat wollte, dass sich die Bundesstadt Bonn als Mitglied des Deutschen Städtetages gegen diese Haltung ausspricht und in den Gremien auf eine Änderung der Verbandsposition hinwirkt. Dies wurde nicht nur von der Ratsmehrheit abgelehnt. Vielmehr führte auch die Verwaltung in einer Stellungnahme2 aus, dass am Asylbewerberleistungsgesetz festgehalten werden solle.

Dafür führte die Verwaltung insbesondere den vermeintlichen „Andrang“ von AsylbewerberInnen an. Dem sollte nicht durch eine Steigerung des bereits „attraktiven“ Leistungsniveau weiter Vorschub geleistet werden. Die Linksfraktion hält es für zynisch, bei 224 EUR monatlichen Zuwendungen von einem „attraktiven“ Leistungsumfang zu sprechen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese überhebliche und lebensfremde Bürokratenposition jedenfalls klar zurück gewiesen und der Bonner Stadtverwaltung auch sonst Nachhilfe in Sachen Menschenwürde nach dem Grundgesetz erteilt. So heißt es in der Urteilsbegründung als klare Absage auch an die Position, die von der Bonner Stadtverwaltung vertreten wurde: Erwägungen, die Leistungen an Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des 1 Drs.: 1110661.2 Drs.: 1110661ST3.

Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren. Die Konsequenz des Urteils muss jetzt endlich die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes sein, wofür sich DIE LINKE lange einsetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat in diese Richtung weisend angeordnet, dass die Leistungen für Flüchtlinge nun auf dem Niveau der sonstigen Grundsicherung liegen müssen. Dies muss für 2011 auch rückwirkend erfolgen, soweit die Leistungsbescheide nicht bestandskräftig sind.

Die Linksfraktion hat hierzu heute eine große Anfrage eingereicht. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Flüchtlinge in Bonn auch rückwirkend die Leistungen erhalten, die ihnen als Ausdruck ihrer unveräußerlichen Menschenwürde nach dem Grundgesetz zustehen. DIE LINKE im Bonner Rat hat bereits erreichen können, dass die Stadt Bonn auf freiwilliger Basis auch Flüchtlingskindern die Leistungen des sog. Bildungspakets eröffnet.

Pressekontakt
Dr. Michael Faber
c/o Linksfraktion Bonn
Altes Rathaus
Am Markt
53111 Bonn
E-Mail: Michael.Faber@linksfraktion-bonn.de
Tel.: 0228 – 77 4081
Tel.2: 0163 – 58 42 72 9

18.07.2012 | 17:04 | Autor: anatolkoch |

Kommentare

Die Bonner Stadtverwaltung verdient mehr als nur eine Ohrfeige. Nicht so sehr die unterste Ebene sondern die darüber. Unter OB Bärbel Dieckmann (SPD) hat eine Deformation stattgefunden, die bei immenser Geldverschwendung anfängt und bei menschenverachtenden Trinkwasserxperimenten aufhört!
Ironischerweise ist es ein städtischer “Eigenbetrieb” in dem Recht und Gesetz auf den Kopf gestellt wurden.

http://bonner-presseblog.de/2012/07/18/die-legionellenfalle-1-rpa-bericht-geturkt-strafvereitelung-naujoks-ein-betruger/

Linkomat am 19. Juli 2012 @ 06:05

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