Tausende Bescheide rechtswidrig – Stadt muss erstatten
(Bonner Presseblog) Gute Nachricht für die BezieherInnen von Hartz-IV in Bonn: Auf Anfrage der Linksfraktion hat die Verwaltung jetzt bestätigt, dass sie von Amts wegen die Differenz der seit Anfang 2011 zu niedrig bezahlten Kosten der Unterkunft erstattet. Auch die Stadt Bonn hatte über Jahre die Angemessenheit der Größe von Wohnungen auf falscher Grundlage ermittelt. Hier wurden entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht die sog. WNB-Richtlinien zu Grunde gelegt, sondern niedrigere Werte.
Die zu wenig gezahlten Beträge seit dem 01.01.2011 werden jetzt rückwirkend erstattet– und das von Amts wegen, also ohne entsprechenden Antrag der Berechtigten. Die Verwaltung hat damit die Rechtsposition der Linksfraktion bestätigt. Wir erwarten jetzt, dass die Verwaltung dies nun auch rasch und unbürokratisch umsetzt. Dass sich die Stadtverwaltung in der Antwort nicht in der Lage sah, die Anzahl der Betroffenen zu beziffern und die Umsetzung lediglich „sukzessive“ erfolgen soll, lässt erahnen, wie viele Personen betroffen sind. Die Linksfraktion fordert jedenfalls eine rasche und unbürokratische Erstattung, damit die Menschen, die häufig jeden Euro einzeln herum drehen müssen, nicht noch länger auf das ihr zustehende Geld warten müssen.
* vgl. kleine Anfrage „Angemessene Kosten der Unterkunft“, Drs.:
1212285, link: http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/htm/12/1212285.htm
** vgl. Verwaltungsstellungnahme: Drs: 1212285ST2, link:
http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/htm/12/1212285ST2.htm
Kontakt / V.i.s.d.P:
Dr. Michael Faber, Vorsitzender der Linksfraktion Bonn
E-Mail: Michael.Faber@bonn.de
c/o Linksfraktion Bonn, Altes Rathaus, Am Markt, 53111 Bonn
Tel.(Fraktionsbüro): 0228 – 774081
17.08.2012 | 15:32 | Autor: Die Linke |

















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